Landesverwaltungsgericht Tirol - Innsbruck

Adresse: Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, Österreich.
Telefon: 51290170.
Webseite: lvwg-tirol.gv.at.
Spezialitäten: Gericht.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 2 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 3/5.

Ort von Landesverwaltungsgericht Tirol

Das Landesverwaltungsgericht Tirol ist eine wichtige Institution in Tirol, Österreich, die für die Beurteilung von Verwaltungsangelegenheiten zuständig ist. Das Gericht befindet sich in der Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, Österreich. Sie können das Gericht unter der Telefonnummer 51290170 erreichen.

Die Website des Landesverwaltungsgericht Tirol ist lvwg-tirol.gv.at. Hier können Sie weitere Informationen über das Gericht, seine Aufgaben und Zuständigkeiten finden.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol ist spezialisiert auf Gerichtsverfahren. Die Einrichtung ist rollstuhlgerecht und verfügt über einen rollstuhlgerechten Eingang sowie einen rollstuhlgerechten Parkplatz.

Es ist erwähnenswert, dass dieses Unternehmen 2 Bewertungen auf Google My Business hat, und die durchschnittliche Meinung beträgt 3/5. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass die Erfahrungen der Menschen mit dem Gericht variieren können.

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein Gerichtsbesuch immer ernst zu nehmen ist und entsprechende Vorbereitungen erfordert. Wenn Sie planen, das Landesverwaltungsgericht Tirol zu besuchen, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus über Ihren Fall und die notwendigen Dokumente zu informieren.

Wir raten Ihnen, sich vor Ihrem Besuch auf der Website des Gerichts über die aktuellen Öffnungszeiten und eventuelle Einschränkungen zu informieren. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne über die Website des Landesverwaltungsgericht Tirol an das Team wenden.

Bewertungen von Landesverwaltungsgericht Tirol

Landesverwaltungsgericht Tirol - Innsbruck
Andreas Peters
1/5

Schlechte Erfahrungen hat jeder Mensch in seinem Leben! Und man kann auch immer behaupten das man unschuldig ist. Bei den Richtern hier vor Ort besteht (aus meiner Sicht)das Hauptsächliche Problem das sie nicht mehr ihrer Gesetzlich geregelten Aufgabe nachkommen sondern den für sie einfachsten Weg gehen. Die Rechtliche Grundlage sollte bei jeden Fall sein ihn einzeln zu betrachten und zu bearbeitenden sowie alle Fakten Objektiv von beiden Seiten zu betrachten und Abzuwägen. Hier vor Ort ist es egal welche Sachlage oder Gründe man auch immer vorbringt sie werden ignoriert!! Mann kann auch sagen das die Richter ihre (angebliche) Macht ausspielen und und Urteile voreingenommen fällen.Das ist meine Persönliche Sichtweise und Theoretisch soll eine frei Meinungsäußerung selbst in Österreich erlaubt sein(glaube ich)

Landesverwaltungsgericht Tirol - Innsbruck
Tamara Müller
5/5

Go up